Im Mai 2018 hat der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 233/17) klargestellt: Auch wenn eine permanente, anlasslose Aufzeichnung gegen Datenschutzrecht verstößt, kann die Aufnahme im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar sein. Das ist der Grund, warum Dashcams in Deutschland verbreitet sind — und warum es auf die richtige Einstellung ankommt.
Rechtlich problematisch ist das dauerhafte Speichern von Aufnahmen ohne Anlass. Die Lösung ist die Schleifenaufzeichnung: Die Kamera überschreibt ihr Material laufend und sichert nur dann eine Sequenz dauerhaft, wenn ein Ereignis erkannt wird — ein Aufprall, starkes Bremsen oder ein manueller Knopfdruck. So existieren im Normalbetrieb keine gespeicherten Aufnahmen unbeteiligter Verkehrsteilnehmer.
Genau so richten wir jede von uns eingebaute Dashcam ein: kurze Ereignissequenzen statt Dauerarchiv. Das ist auch der Auslieferungszustand der meisten Markengeräte — er sollte nur nicht versehentlich verstellt werden.
Viele Kameras bieten einen Parkmodus, der bei Erschütterung oder Bewegung auslöst. Beim Festeinbau bekommt die Kamera dafür geschützten Dauerstrom mit Unterspannungsschutz — die Batterie bleibt sicher. Auch hier gilt: ereignisbezogene Kurzsequenzen, kein Dauerfilm des Parkplatzes.
Die Kamera darf das Sichtfeld nicht beeinträchtigen — sie gehört in den Bereich hinter dem Innenspiegel. Das Kabel läuft beim Festeinbau unsichtbar hinter Dachhimmel und A-Säule zum Sicherungskasten. Wichtig: Die A-Säule enthält bei den meisten Fahrzeugen einen Kopfairbag; die Kabelführung dort gehört in fachkundige Hände.
